Sind die Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen von der neuen Regelung betroffen?
Nein!
Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (z.B. Betonpumpe, Unimog) ist nicht zum Befördern von Peronen oder Gütern geeignet - daher greift die neue Regelung in diesen Fällen nicht.
Zuletzt aktualisiert am CETCET.FebFeb.2011201120112011 von Fahrschule Franke Siegen.