Sind die Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen von der neuen Regelung betroffen?

Nein!

Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (z.B. Betonpumpe, Unimog) ist nicht zum Befördern von Peronen oder Gütern geeignet - daher greift die neue Regelung in diesen Fällen nicht.

Zuletzt aktualisiert am CETCET.FebFeb.2011201120112011 von Fahrschule Franke Siegen.

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