Führerscheinklasse B197 / Begleitetes Fahren mit 17
Die Ausbildung erfolgt kombiniert auf Fahrzeugen mit Automatik - und Schaltgetriebe.
Die Ausbildung darf schon mit 16 begonnen werden!
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Mit der Klasse B197 darfst du mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse von Anhänger plus Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t
Die praktische Prüfung darf auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe stattfinden.
Theoretischer Mindestunterricht
Ersterwerb: 14 Doppelstunden
Erweiterung*: 8 Doppelstunden
Vorgeschriebene Fahrstunden
12 Sonderfahrten à 45 Minuten
Min. 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Mindestalter 17
Prüfungsumfang
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung
Erforderliche Unterlagen für den Führerscheinantrag:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Personalausweis)
* Erweiterung bedeutet Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse